Betreuung

Wir stehen Ihnen vertrauensvoll zur Seite, betreuen und begleiten Sie, zum Beispiel zu Terminen, führen mit Ihnen nach Absprache Erledigungen aus und gehen zur Hand bei täglichen Tätigkeiten.

Eine Abrechnung der Betreuungsleistungen mit den Krankenkassen nach §45b SGB XI besteht.