Finanzierung
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für den Besuch einer Tagespflegeeinrichtung bis zu 1995€ (je nach Pflegegrad). Dieser Betrag kann ausschließlich für die Tagespflege genutzt werden und kann neben der ambulanten Pflegesachleistung/ Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden und steht zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen zur Verfügung.
Für alle Menschen die in einen Pflegegrad eingestuft wurden, steht über §45b SGB XI ein Betrag in Höhe von monatlich 125 € zur Verfügung. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, er kann vielmehr der Finanzierung von zusätzlichen Betreuungsleistungen oder Investitionskosten dienen, die in der Tagespflege anfallen.
Höhe der Pflegesachleistungen durch die Pflegeversicherung
Leistungsanspruch Tagespflege |
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Sachleistungen nach § 36 SGB XI pro Monat |
Leistungen nach 45b SGB XI pro Monat |
Verhinderungspflege pro Jahr |
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Pflegegrad 1 | 0 Euro | 125 Euro | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 689 Euro | 125 Euro | 1612 Euro |
Pflegegrad 3 | 1298 Euro | 125 Euro | 1612 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro | 125 Euro | 1612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1995 Euro | 125 Euro | 1612 Euro |
Für die Inanspruchnahme der Tagespflege steht Ihnen noch einmal die Leistung der Pflegegrade zur Verfügung! unabhängig von bereits Ambulant in Anspruch genommenen Leistungen.
Die Kosten für die Unterbringung in der Tagespflege teilen sich wie folgt auf:
- Kosten für die Betreuung und medizinische Pflege
- Fahrtkosten
- Kosten für Verpflegung und Unterkunft
- Investitionskosten
Die Kosten für 1. und 2. werden im Rahmen des Höchstbetrages der jeweiligen Pflegestufe von der Pflegeversicherung getragen. Die Kosten für 3. und 4. müssen selbst getragen werden. Ebenso alle Kosten, die den Höchstbetrag der Pflegekasse überschreiten.
Gerne erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag.
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