Leistungen

Wir übernehmen folgende Pflegeleistungen, je nach Ihren Bedürfnissen:

Im Rahmen unserer Beratungsaufgaben führen wir selbstverständlich auch Pflegeeinsätze nach § 37.3 SGB XI durch. Diese Beratungsbesuche sind von den Pflegekassen verbindlich vorgeschrieben und müssen bei Pflegegrad 1 und 3 alle 6 Monate und bei Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate nachgewiesen werden, wenn Pflegegeld in Anspruch genommen wird. Bei Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen (Sie haben einen Pflegedienst beauftragt) können Sie uns bis zu 2 x jährlich für einen Beratung hinzuziehen. Diese Beratungseinsätze sind für Sie kostenlos. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Bitte sprechen Sie uns an.