Finanzierung

Der Großteil der Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes wird von der Pflegeversicherung getragen. Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten gedacht und werden von der Pflegeversicherung gezahlt. Pflegesachleistung bedeutet, dass die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung von professionellen Pflegekräften übernommen werden. Die ambulanten Pflegedienste rechnen Ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab. Der Betrag der Sachleistung reicht bei umfangreicher Pflege häufig nicht aus. Dann muss der Pflegebedürftige aus eigenen Mitteln die Differenz tragen. Bei finanzieller Bedürftigkeit sind ergänzende Leistungen durch das Sozialamt möglich. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Leistungen die Ihnen bei einem Pflegegrad zustehen >>

Höhe der Pflegesachleistungen der Pflegegrade

Sachleistungen nach §36 SGB XI pro Monat
Leistungen nach §45b pro Monat
Verhinderungs- pflege pro Jahr
Pflegegrad 1 0 Euro 125 Euro* 0 Euro
Pflegegrad 2 698 Euro 125 Euro* 1612 Euro**
Pflegegrad 3 1.298 Euro 125 Euro* 1612 Euro**
Pflegegrad 4 1.612 Euro 125 Euro* 1612 Euro**
Pflegegrad 5 1.995 Euro 125 Euro* 1612 Euro**

 

*Zusätzlich stehen nach §45b SGB XI bis zu 125 Euro pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleitungen zur Verfügung ( z.B. Alltagsbegleitung und Betreuung. Außerdem können alle Tätigkeiten hierüber in Anspruch genommen werden, die Entlastung für die Angehörigen schaffen.

**Verhinderungspflege wird bis zu einem Betrag von 1.612 Euro gewährt. Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden wenn z.B. die Pflegeperson verhindert ist, oder  kurzfristig ausfällt.

Gerne beraten wir Sie hierzu und erstellen Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag.